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   VG Freiburg, 23.09.2009 - 4 K 1219/07   

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https://dejure.org/2009,12707
VG Freiburg, 23.09.2009 - 4 K 1219/07 (https://dejure.org/2009,12707)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23.09.2009 - 4 K 1219/07 (https://dejure.org/2009,12707)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23. September 2009 - 4 K 1219/07 (https://dejure.org/2009,12707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulassung als Beistand im Verwaltungsprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der Zulassung als Beistand im Verwaltungsprozess

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 67 Abs. 7 S. 3; RDG § 6
    Vertreter; Gerichtsverfahrensrecht - Beistand; Prozessvertretung; Rechtsdienstleistungen, außergerichtliche, unentgeltlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3738
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94

    Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr - Vertretung im

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2009 - 4 K 1219/07
    Eine Zulassung von Herrn D. K. als Beistand der Kläger ist nicht (objektiv) sachdienlich und hierfür besteht nach den Umständen des Einzelfalls auch (subjektiv) kein Bedürfnis ( siehe BVerfG, Beschlüsse vom 22.01.2001 - 2 BvC 15/99 -, NVwZ 2001, 795, und vom 01.02.1994, NJW 1994, 1272, zu § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, dem § 67 Abs. 7 Satz 3 VwGO bewusst nachgebildet ist; vgl. BT-DrS 16/3655, 91 ff.; Hartung, in: Posser/Wolf, VwGO, 1. Aufl. 2008, § 67 RdNr. 77; Zander, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, BDVR-Rundschreiben 2008, S. 22, 30 f. ).

    Ein solcher Ausnahmefall ( vgl. zu einem solchen BVerfG, Beschluss vom 01.02.1994, a.a.O. ), in dem aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein Abweichen vom Regelfall einer Vertretung durch eine in § 67 Abs. 2 VwGO genannte Person zulässig sein soll, ist hier nicht gegeben.

  • BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvC 15/99

    Zur Zulassung als Beistand - Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus VG Freiburg, 23.09.2009 - 4 K 1219/07
    Eine Zulassung von Herrn D. K. als Beistand der Kläger ist nicht (objektiv) sachdienlich und hierfür besteht nach den Umständen des Einzelfalls auch (subjektiv) kein Bedürfnis ( siehe BVerfG, Beschlüsse vom 22.01.2001 - 2 BvC 15/99 -, NVwZ 2001, 795, und vom 01.02.1994, NJW 1994, 1272, zu § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, dem § 67 Abs. 7 Satz 3 VwGO bewusst nachgebildet ist; vgl. BT-DrS 16/3655, 91 ff.; Hartung, in: Posser/Wolf, VwGO, 1. Aufl. 2008, § 67 RdNr. 77; Zander, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, BDVR-Rundschreiben 2008, S. 22, 30 f. ).
  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Frau G* ... konnte allerdings auf Basis dieser Norm nicht als Beistand auftreten, weil sie nicht zu dem in § 67 Abs. 2 VwGO enumerativ aufgeführten Personenkreis zählt, der als Bevollmächtigte zur Vertretung von Klägern befugt ist (vgl. VG Freiburg, B.v. 23.9.2009 - 4 K 1219/07 - juris Rn. 2).

    Die Verwaltungsgerichtsordnung sieht insofern mithin eine besondere Entscheidungsform vor (vgl. hierzu etwa VG Freiburg, B.v. 23.9.2009 - 4 K 1219/07).

    Die Zulassung eines Beistandes nach § 67 Abs. 7 S. 3 soll nicht dazu führen, dass die Vorschriften über die Prozessvertretung ausgehöhlt werden (vgl. zum Ganzen VG Freiburg, B.v. 23.9.2009 - 4 K 1219/07 - juris Rn. 3; Hartung in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, § 67 Rn. 77; Schenk in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Mai 2018, § 67 Rn. 104).

  • VG Freiburg, 20.07.2016 - 1 K 362/15

    Kostentragung für Hinzuziehung eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Das im angefochtenen Bescheid zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 23.09.2009 - 4 K 1219/07 - betraf ersichtlich keinen Fall, in dem der Prozessbevollmächtigte der Kläger für nahe Angehörige tätig war.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2023 - 6 A 10608/23

    Rechtmäßigkeit einer Tourismusbeitragssatzung; Antrag auf Protokollergänzung;

    Besondere juristische Kenntnisse reichen deshalb für eine Sachdienlichkeit als solche nicht aus, weil sich ein Beteiligter grundsätzlich eines Rechtsanwalts bedienen kann und die Zulassung eines Beistandes nicht dazu führen soll, die Vorschriften über die Prozessvertretung auszuhöhlen (VG Freiburg, Beschluss vom 23. September 2009 - 4 K 1219/07 -, juris Rn. 3; Schramm, in: BeckOK VwGO, 66. Aufl. [Stand: 1. Juli 2023], § 67 Rn. 77; Meissner/Schenk, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 44. Ergl. [Stand: März 2023], § 67 VwGO Rn. 104).
  • VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06

    Weitere Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung

    Aufgrund dervom Beklagten abgegebenen Prozesserklärungen ist der veränderte Planfeststellungsbeschluss Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens geworden (s. dazu das Urteil der Kammer vom 13. Dezember 2007 - 4 K 1219/07.NW - m. w. N.).
  • VG Minden, 08.02.2013 - 8 K 1834/12

    Klage gegen Schließung der Grundschule Nammen erfolglos

    vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 23.09.2009 - 4 K 1219/07 -, NJW 2009, 3738; Meissner/Schenk in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, § 67 Rdnr. 103.
  • VG Cottbus, 15.08.2019 - 6 K 308/16

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

    Hierdurch soll einem im Ausnahmefall berechtigten Anliegen einer Naturalpartei, vor Gericht mit einer vertrauten oder besonders fachkundigen Person erscheinen zu dürfen und dieser den Vortrag in der Verhandlung zu überlassen, Rechnung getragen werden, wobei die Voraussetzungen, unter denen das Gericht eine an sich nicht zur Prozessvertretung befugte Person als Beistand zulassen kann, bewusst eng ausgestaltet sind (vgl. ebenso: Verwaltungsgericht Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 23. September 2009 - 4 K 1219/07 -, juris Rn. 3).
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